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Studium und Lehre

Autonome Referate der Studierendenvertretung

Die autonomen Referate der Studierendenvertretung – Gender-Referat, Regenbogen-Referat, Referat Studieren ohne Hürden (SoH), Autonomes Referat für Studierende mit familiären Verpflichtungen, Autonomes Referat für internationale Studierende – setzen sich aktiv für eine vielfältige Universität ein und engagieren sich für eine stärkere Berücksichtigung von Diversity-Themen in Studium und Lehre.

 

Beratungs- und Serviceangebot für internationale Studierende

Studieninteressierten und Studierenden mit Migrationshintergrund stehen die Beratungs- und Serviceangebote des Service Center Studium, des International Office und spezieller Beratungsstellen (z.B. Studierendenwerk, AStA etc.) zur Verfügung. Auf dem Studierendenportal erhalten internationale Studieninteressierte und Studierende Informationen auch in englischer Sprache.

 

Bertha-Ottenstein-Preis

Seit 1997 schreibt die Universität jährlich den Bertha-Ottenstein-Preis (vormals „Frauenförderpreis“) aus. Mit dem Preis sollen innovative Projekte und strukturelle Maßnahmen auf dem Gebiet der Gleichstellung sowie herausragende Leistungen im Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung gewürdigt und unterstützt werden. Der Bertha-Ottenstein-Preis ist mit 5.000 EUR dotiert und wird universitätsöffentlich im Rahmen des Dies Universitatis verliehen. Der Bertha-Ottenstein-Preis ist nationales Best-Practice-Beispiel der von der Europäischen Union geförderten Initiative Gendera – Gender Debate in the European Research Area

Eine Liste ehemaliger Preisträger*innen finden Sie hier.                              

 

Berufserkundungspraktika am Girls’ Day bzw. Boys’ Day

Seit 2004 können Schülerinnen den Beruf der Feinwerkmechanikerin oder Elektronikerin durch Führungen bzw. Praktika kennenlernen. Es bestehen Kontakte zu ausgewählten Schulen in Freiburg. Jungen können in der Uni-Kita einen Vormittag lang den Beruf des Erziehers praktisch erproben. Die Entwicklung in anderen Berufen wird ständig von der Beauftragten für Chancengleichheit beobachtet.

 

Blindenarbeitsplätze

Die Universitätsbibliothek stellt spezielle Arbeitsräume für Blinde und stark Sehbehinderte zur Verfügung. Die Arbeitsplätze sind mit einem PC und der notwendigen Software, einem großen Monitor mit Schwenkarm, einem Scanner mit Texterkennungssoftware, Audioboxen, Braillezeile und zwei Bildschirmlesegeräten ausgestattet. Zudem sind zwei mit Kaltlichtlampen ausgestattete Arbeitsplätze vorhanden.

 

Einführungsveranstaltungen für internationale Studierende („Welcome Days“)

Die so genannten „Welcome Days für neu immatrikulierte internationale Studierende“ finden regelmäßig vor Beginn der Vorlesungszeiten statt. Diese beinhalten die Vorstellung des International Office und des Rechenzentrums inkl. der entsprechenden Ansprechpartner*innen. Außerdem erhalten die internationalen Studierenden Tipps zum Leben in Freiburg, zu den Aktivitäten des Studierendenwerks und Ratschläge zum Studium in Deutschland.

 

Families for International Friendship

In dem vom Studierendenwerk Freiburg initiierten Programm „Families for International Friendship“ bieten Familien Studierenden aus dem Ausland die Möglichkeit, Einblicke in das Alltagsleben einer einheimischen Familie zu erhalten – ohne weitergehende Verpflichtung und ganz nach Lust und Laune der „Partner“ (z.B. zum sonntäglichen Mittagessen oder zum Familienausflug). Über 150 Studierende aus aller Welt und rund 100 Freiburger Familien konnten über dieses Programm bereits zusammengeführt werden.

 

Fokus erstes Studienjahr

Das in der Abteilung Zentrale Studienberatung (ZSB) des Service Center Studium angesiedelte Projekt „Fokus erstes Studienjahr“ leistet einen Beitrag zur Verbesserung des wichtigen ersten Jahrs im Studium. Angeboten werden u.a. spezifische, passgenaue Beratungen für Studierende in der Studieneingangsphase. Das Projektteam ist außerdem Dialogpartner für alle Akteur*innen an der Universität Freiburg, die sich mit Anliegen Studierender im ersten Jahr regelmäßig beschäftigen, wie Fachberatungen, Studiengangkoordinator*innen, Prüfungsämter, Fachschaften usw.

 

Hilfsmittelpool

Die Universität Freiburg verfügt über einen Hilfsmittelpool für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Die Studierenden können die Geräte ausleihen und sie in Lehrveranstaltungen, Prüfungen sowie in den Bibliotheken nutzen. Zur Ausleihe stehen ein leistungsstarker Laptop und spezielle Programme, mit denen sehbehinderte Studierende Texte vergrößern und vorlesen lassen können. Das mobile Kamerasystem „Topolino Smart“ kann darüber hinaus Papiervorlagen und Tafelbilder vergrößern, aufnehmen, speichern und vorlesen.

 

Hochschulgemeinden

Die konfessionellen Studierendenvereinigungen werden in Eigenverantwortung von den Studierenden und/oder Religions-, Glaubensgemeinschaften und/oder Kirchen organisiert und verwaltet. Angehörige verschiedener Glaubensrichtungen können sich direkt an die jeweiligen Ansprechpersonen der konfessionellen Studierendenvereinigungen wenden.

 

Induktive Höranlagen

Diverse Hörsäle an der Universität Freiburg sind mit einer induktiven Höranlage ausgestattet. Eine entsprechende Übersicht findet sich im Studierendenportal.

 

Information und Beratung für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Die Universität stellt ein umfangreiches Informationsangebot für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderung im Studierendenportal bereit. Neben den allgemeinen Beratungsangeboten bietet die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung individuelle Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung von behinderungsbedingten Problemen im Studienverlauf (wie zum Beispiel der Beantragung von Nachteilsausgleichen) und bei Konflikten im Studienumfeld.

 

Informationsbroschüre für ausländische Studierende

Das International Office der Universität Freiburg veröffentlicht regelmäßig eine Broschüre für internationale Studieninteressierte und neu immatrikulierte Studierende. Die Broschüre bietet Studieninteressierten und Studierenden kurze Informationen zur Studienorganisation, zu Beratungs- und Betreuungsangeboten an der Universität und in Freiburg sowie zu Freizeitangeboten und praktische Tipps für das Leben in Freiburg und in Deutschland. Die Informationsbroschüre wird in deutscher und englischer Sprache angeboten.

 

Informationsportal Lehre

Auf dem Informationsportal Lehre finden Lehrende (und Studierende) eine Vielzahl an Informationen rund um die Themen Beratung und Betreuung, Evaluation und Qualitätsentwicklung, Innovation und Fördermöglichkeiten, Karriereförderung und Weiterbildung, Lehren und Prüfen sowie Verwaltung und Rechtliches.

 

Mentoring für Studierende

Die Universität Freiburg bietet zwei zentrale Mentoring-Programme für Studierende an. Darüber hinaus bieten einzelne Fakultäten der Universität Mentoring-Programme für Studierende ihrer Fächer an. Diese Angebote zielen u.a. auf die überfachliche Unterstützung der Studierenden beim Übergang in die nächste Qualifikationsstufe. Eine Übersicht über die jeweiligen Angebote finden Sie auf den Seiten des Kompetenznetzwerks Studierendenmentoring.

 

Mutterschutz

Zum 1. Januar 2018 ist das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Es gilt nicht nur für Frauen in Beschäftigung, sondern erstmals u.a. auch für Studierende, soweit Ort, Zeit und Ablauf einer Hochschulveranstaltung verpflichtend vorgegeben ist oder sie im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend ein Praktikum absolvieren müssen. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit der Mutter* und ihres Kindes am Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu schützen. Zugleich sollen Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit vermieden werden. Nach § 1 Abs. 4 MuSchG werden auch Trans-Personen (insbesondere Trans-Männer) und Intersexuelle von den Regelungen des Gesetzes erfasst, soweit sie schwanger sind, ein Kind geboren haben oder dieses stillen. Im Studierendenportal sind die wichtigsten Regelungen für Studierende aufgeführt. Beschäftigte erhalten Informationen zum Mutterschutz auf den Seiten der Zentralen Universitätsverwaltung.

 

Nachteilsausgleichsregelungen in Prüfungsordnungen

Im Bereich der Studienstruktur und -gestaltung finden mit der Verankerung von Nachteilsausgleichsregelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen die Belange behinderter Studierender besondere Berücksichtigung. Als mögliche Ausgleichsmaßnahmen gelten beispielsweise die „angemessene Verlängerung der Bearbeitungszeiten bei schriftlichen Prüfungen, Ruhepausen oder die Gewährung von sächlichen oder persönlichen Hilfsmitteln“.

 

Samstags-Uni

Die beliebte gemeinsame Vorlesungsreihe von Studium generale und Volkshochschule Freiburg bietet allen am lebenslangen Lernen Interessierten einen Einblick in die Forschungs- und Arbeitsbereiche „ihrer“ Freiburger Universität. Dabei kommen Vortragende sowohl aus Freiburg wie von anderen Universitäten zu Wort.

 

Seminar „Wissenschaftliches Arbeiten für internationale Studierende“

Das Zentrum für Schlüsselqualifikationen der Universität Freiburg bietet das Seminar „Grundlagen des wissenschaftlichen Schreibens für internationale Studierende“ an. Die internationalen Studierenden lernen die unterschiedlichen Textsorten im deutschsprachigen Studium kennen, wobei der Schwerpunkt auf das Verfassen von Hausarbeiten gelegt wird. Ferner lernen sie, komplexe Schreibaufgaben in Teilaufgaben zu zerlegen und in einem individuellen Zeitrahmen zu bearbeiten.

 

Sprachtandems

Der Internationale Club des Studierendenwerks Freiburg-Schwarzwald vermittelt Studierenden, die sich gegenseitig in ihrer jeweiligen Muttersprache unterrichten wollen, Sprachtandems.

 

Studierendenvertretung (StuRa)

Die Studierendenvertretung bietet den Studierenden der Universität Freiburg kostenlose Beratungen zu den Themen BAföG und Studieren mit Kind sowie eine Rechtsberatung an. Genauere Informationen über Beratungszeiten und Kontaktdaten finden sich auf der Webseite des StuRa.

 

Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald (SWFR)

Das Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald stellt ein umfassendes Beratungs- und Betreuungsangebot zu den Themen Studienfinanzierung (u.a. BAföG-Beratung), Studieren mit Kind, Studieren mit Behinderung und für internationale Studierende bereit.

 

Tandemprogramm „Buddy“

Der Internationale Club des Studierendenwerks Freiburg-Schwarzwald organisiert das Tandemprogramm „Buddy“, in dem Studierende aus Freiburg internationale Studierende während ihrer ersten Wochen an der Universität und in Freiburg begleiten und ihnen helfen, sich zurechtzufinden. Die Suche nach einer Unterkunft gehört ebenso dazu wie die Begleitung bei Behördengängen sowie hilfreiche Tipps für die Freizeitgestaltung.

 

Werkzeugkasten „Diversity in der Lehre“

Die damalige Stabsstelle Gender and Diversity hat im Rahmen des aus studentischen Qualitätssicherungsmitteln finanzierten Projekts „Diversity-Sensibilisierung an der Universität Freiburg“ (2015–2018) den Werkzeugkasten „Diversity in der Lehre“ entwickelt. Mithilfe dieses Werkzeugkastens soll allen, die an der Universität Freiburg in der Lehre tätig sind, die Möglichkeit gegeben werden, Instrumente zur Selbstevaluation, spezifische Lehr-Lern-Methoden, Checklisten sowie Lerneinheiten zu zentralen didaktischen Handlungsfeldern für eine Diversity-sensible Lehre zu finden, auszuprobieren und in ihren jeweiligen Lehrsettings anzuwenden.

 

Zulassung: Härtequote und Nachteilsausgleich

Von der Gesamtquote der Studienplätze in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen werden bis zu 5% für Fälle außergewöhnlicher Härte vergeben.
Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit können bei der Zulassung einen Härtefallantrag stellen (Antrag auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Studienplätzen im Rahmen der Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte). Die im Rahmen der Härtequote zur  Verfügung stehenden Studienplätze werden an solche Bewerber*innen vergeben, bei denen die Ablehnung des Zulassungsantrages mit Nachteilen verbunden wäre, die bei Anlegung eines strengen Maßstabes über das Maß der mit der Ablehnung üblicherweise verbundenen Nachteile erheblich hinausgehen. Außerdem können Anträge auf Nachteilsausgleich (Wartezeitverbesserung) gestellt werden. Nachzuweisen sind hierbei besondere Umstände in der Person der Bewerberin*des Bewerbers, die diese*r nicht zu vertreten hat und die ihn*sie gehindert haben, eine bessere Wartezeit zu erreichen.